Restsperrgutabfuhr

 

Zur Restsperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke, die aufgrund ihrer Größe nicht in die graue Restmülltonne passen und zudem eine Länge von 2 m, ein Gewicht von 75 kg und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten. Sperrstücke sind z. B.: Matratzen, Polstermöbel (Sofas und Sessel), Gartenmöbel aus Kunststoff, große Spielgeräte (z.B. Schlitten und Ski) aus Kunststoff, Wäschekörbe aus Kunststoff, Bürostühle, Koffer, Kinderwagen, usw.

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen und scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervor stehen.

Nicht angenommen werden: Holzmöbel, Metallschrott, Elektrogeräte, mineralische Abfälle (Waschbecken, WC-Schüsseln, Tontöpfe, Schiefer, Fliesen, Granitplatten usw.), Abfälle aus Gebäuderenovierungen, Ast- und Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle, Papier, Pappe, Wertstoffe, Kleinteile in Kartons oder Säcken verpackt usw.

Das Sperrgut muss am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens betreten nicht Ihr Grundstück, sondern laden ausschließlich nahe Grundstückgrenze auf.