Altholzabfuhr

Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten, insgesamt zu mindestens 50 Prozent aus Holz bestehen und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten.

Sperrstücke aus Holz sind z. B.: Stühle, Tische, Schränke, Regale, Betten, Bilderrahmen, Kommoden, Konsolen, auch Möbelstücke aus Pressspan mit Kunststofffunier beschichtet usw. Scharniere, Griffe, kleine Polster usw. müssen nicht abgebaut werden, wenn sie weniger als 50 Prozent ausmachen.

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen oder scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereitgestellten Abfallgegenständen hervorstehen.

Schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz), wie z.B. imprägnierte Gartenmöbel, Hölzer aus dem Gartenbau wie Zäune, Sichtschutzwände, Holzfenster etc., wird NICHT abgeholt. Dieses Altholz kann kostenlos auf dem Wertstoffhof der Fa. Remondis Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39, 57462 Olpe angeliefert werden. Die Gesamtmenge darf 4 Kubikmeter nicht überschreiten.

Nicht angenommen werden: Ast- und Strauchschnitt, Baumstämme, Lattenroste mit Metallrahmen, Sofas, Sessel, Restmüll, Bauholz, Abfälle aus Gewerbebetrieb, aus Gebäudeerweiterungen, Umbauten, Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen.

Das Altholz muss am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens betreten nicht Ihr Grundstück, sondern laden ausschließlich nahe der Grundstücksgrenze auf.